AGB-Allgemeine Vertragsbestimmungen


AGB-Allgemeine Vertragsbestimmungen

  1. Der Vermieter vermietet an die in der Buchungsbestätigung genannten Mieter für die dort festgelegte Mietzeit das in der Buchungsbestätigung genannte Ferienhaus in der Ferienhausanlage Beckenrandstr. 1, 84389 Postmünster.
  2. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit der In der homepage www.ferienhaeuser-postmuenster.de beschriebenen Ausstattung vermietet. Bett- und Badwäsche ist im Preis enthalten. Ebenso ist der Wasserverbrauch im Preis enthalten.
  3. Der Mieter ist während der Mietdauer berechtigt die vorhandenen Parkplätze zu benutzen. Er verpflichtet sich, die Vorfahrt zum Haus nur zum An- und Abtransport von Reisegepäck zu benutzen und das Auto danach wieder am Parkplatz abzustellen. Der Mieter ist weiter berechtigt das auch den anderen Ferienhausmietern zur gemeinschaftlichen Nutzung überlassene Grillhaus mit offenem Kamin und die dort vorhandenen Einrichtungen zu nutzen. Kaminholz besorgt der Mieter auf eigene Kosten (beim Kaufhaus Real im Gewerbegebiet Pfarrkirchen erhältlich).
    Der Mieter verpflichtet sich das Grillhaus nach Benutzung samt Kamin wieder zu säubern und ordentlich zu verlassen. Bei Aufenthalt im Grillhaus ist die im gemieteten Ferienhaus vorhandene Toilette zu benutzen. Der Mieter verpflichtet sich nach 22:00 abends auf die Nachtruhe der anderen Gäste zu achten.
    Der Mieter ist weiter berechtigt, die Allwettertischtennisanlage sowie den dahinter stehenden Schuppen zum Abstellen von Fahrrädern oder anderen Urlaubsgebrauchs-gegenständen zu benutzen. In diesem Schuppen sind auch die Müllcontainer abgestellt Der Mieter verpflichtet sich Abfälle getrennt nach Papier und Restmüll dorthin zu verbringen und kompostierbare Abfälle zum Lagerplatz nördlich vor dem Schuppen (bei der 1. Einfahrt) zu verbringen. Leere Flaschen, Gläser und Glasabfälle verpflichtet sich der Mieter selbst in die öffentlich aufgestellten Container (ein Container steht an der Straße nach Neuhofen (bei Rottbrücke in Postmünster links fahren) nach Bahnübergang und Straßenunterführung links; weitere Glascontainer befinden sich auf dem Gelände des Kaufhauses Real im Gewerbegebiet Pfarrkirchen).
  4. Das Mietobjekt wird für die Zeit des Anreisetags des Mieters ab 15:00 Uhr nachmittags bis zum Abreisetag um 10:00 vormittags vermietet. Der Mieter erhält den Schlüssel und damit Zugang zum Haus in der in der Buchungsbestätigung genannten Weise. Dort sind auch die genauen Mietpreise und die Zahlungsmodalitäten genannt.
  5. Die Kosten für Strom und den Strompreis für die Nachtspeicherheizung werden nach Verbrauch und den für den Vermieter geltenden Tarifen abgerechnet. Zu diesem Zweck werden die Zählerstände in dem Stromverteilerkasten, der sich im Flur links nach dem Hauseingang befindet, unmittelbar vor der Anreise des Mieters und unmittelbar nach seiner Abreise abgelesen und festgehalten. Der Vermieter wird durch seine Beauftragten den Stromverbrauch nach Möglichkeit vor der Abreise des Mieters abrechnen und mit der hinterlegten Kaution unverzüglich nach Abreise des Mieters abrechnen.
  6. Etwaige Sonderleistungen des Vermieters sind nach getroffener Vereinbarung vom Mieter zu entschädigen.
  7. Der Mieter verpflichtet sich etwa durch ihn oder seine Mitreisenden verursachten Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und die zur Schadensbehebung entstehenden Kosten zu tragen. Er verpflichtet sich das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in dem Ferienhaus befindlichen Gegenstände schonend zu behandeln und auch seine Mitreisenden zum schonenden Umgang anzuhalten.
  8. Der Mietpreis ist, wie auch in der Buchungsbestätigung angegeben, in zwei Raten zu begleichen. Die Anzahlung beträgt 25 % des reinen Mietpreises und ist unverzüglich nach der Buchung auf das vom Vermieter angegebene Konto einzuzahlen. Der restliche Mietpreis einschließlich der Kaution von 120,00 € ist spätestens 21 Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit einzubezahlen. Liegen zwischen dem Tag der Buchungsbestätigung und dem Tag des Mietbeginns mehr als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen.
  9. Storniert der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Bedingungen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung etwa ersparter Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
    bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
    bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
    bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
    bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
    ansonsten danach 100 % des Mietpreises
    Der Mieter kann jederzeit einen anderen Schaden beweisen. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung der Miete verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
  10. Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur in dem mit dem Vermieter vereinbarten Umfang gestattet.
  11. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
  12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
  13. Die Vertragsbedingungen werden mit der Buchung durch den Mieter verbindlich.
  14. Dieser Vertrag unterliegt dem Gerichtsstand der Bundesrepublik Deutschland.
  15. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Eggenfelden.
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